Kein Hortplatz erhalten? Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Wenn Ihr Kind keinen Platz im Hort oder in der Ganztags- bzw. Mittagsbetreuung bekommen hat, lohnt es sich, das rechtlich prüfen zu lassen. In unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihren Anspruch und schätzen die Erfolgsaussichten für Sie ein.
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Wenn die Betreuung nach der Schule nicht gesichert ist
Für Kinder ab der 1. Klasse besteht in diesem Schuljahr ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Hort oder in der Mittagsbetreuung – einschließlich der Schulferien. Eine Vertretung erfolgt über Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe oder auf Selbstzahlerbasis.
Schritt 1: Die Anmeldung
Beantragen Sie den Hortplatz oder die Mittagsbetreuung schriftlich bei den Betreibern wie z. B. Caritas. Wir empfehlen zusätzlich dringend eine Anmeldung auf der Online-Plattform Ihrer Gemeinde/ Stadt und eine zusätzliche Anmeldung bei Ihrer Gemeinde/ Stadt und dem Landratsamt. Wichtig ist, dass der Betreuungsbedarf klar dokumentiert wird.
Schritt 2: Die Absage oder fehlende Rückmeldung
Sie haben eine Absage, einen Wartelistenplatz oder gar keine verbindliche Antwort erhalten? Dann prüfen wir für Sie, ob der Antrag korrekt gestellt wurde und welche rechtlichen Schritte möglich sind.
Schritt 3: Die Klage
Wir bewerten die Erfolgsaussichten und klären, ob ein Eilverfahren oder eine normale Hortplatzklage in Betracht kommt. Die Abrechnung erfolgt über Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe oder als Selbstzahler.
Schritt 4: Nach der Entscheidung
Sollten Sie auch nach dem Urteil keine Betreuung erhalten besitzen Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz wie z. B. den Ersatz privater Betreuungskosten oder auch Verdienstausfall.
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Ab dem 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stufenweise eingeführt. Zunächst gilt er für Kinder der ersten Klassenstufe, danach jährlich für eine weitere Klassenstufe. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll der Anspruch für Kinder der Klassenstufen eins bis vier gelten.
Eine schriftliche Absage ist hilfreich, aber nicht immer zwingend erforderlich. Auch wenn keine Rückmeldung erfolgt oder Eltern nur vertröstet werden kann natürlich geklagt werden. Wichtig ist, dass der Antrag von Ihnen richtig und rechtzeitig gestellt wurde.
Ein Wartelistenplatz hilft Ihnen nicht weiter, wenn Sie auf eine die Betreuung angewiesen sind. Wir prüfen für Sie, ab wann eine Klage empfehlenswert ist.
Je nach Kommune kann die Anmeldung über die Schule, den Hortträger, das Jugendamt, die Stadt oder die Gemeinde oder über ein Online-System laufen. Für den Rechtsanspruch ist es aber sehr wichtig, dass der Antrag bei der tatsächlich zuständigen behördlichen Stelle gestellt wurde. Es reicht daher auf keinen Fall aus sich nur bei der Schule oder dem Betreiber des Horts/ Mittagsbetreuung anzumelden.
Die Dauer hängt vom Gericht und von der Dringlichkeit ab. Bei akutem Betreuungsbedarf kommt regelmäßig ein Eilverfahren in Betracht, das viel schneller ist als ein normales Klageverfahren. Eine feste Dauer lässt sich seriös nicht versprechen, aber im Eilverfahren ist eine Dauer von wenigen Tagen / Wochen die Regel.
Wir rechnen nicht nach Stundesatz ab, sondern nur nach den gestzlichen Pauschalgebühren. Eine Abrechnung mit einer Rechtsschutzversicherung, über Prozesskostenhilfe oder auf Selbstzahlerbasis ist bei uns möglich. Eine Kostenübersicht finden Sie hier unter diesem Link.
