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Kostenlose Erstberatung Spezialisiert auf Hortplazklagen Schnelle Abwicklung

Kann ich einen Platz in einem bestimmten Hort oder meiner Wunschbetreuung einklagen?

Nein, es besteht kein Anspruch auf genau eine bestimmte Wunschbetreuung. Entscheidend ist meist, ob ein geeigneter und zumutbarer Betreuungsplatz angeboten wird. Wenn der angebotene Platz aber zeitlich, räumlich oder organisatorisch nicht zum Bedarf passt, kann geprüft werden, ob er tatsächlich ausreichend ist.

Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen

Wenn Ihr Kind nach der Einschulung keinen Hortplatz oder keine passende Ganztagsbetreuung erhält, müssen Sie die Situation nicht einfach hinnehmen. Wir prüfen Ihren Fall, klären die nächsten rechtlichen Schritte und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.