Muss ich erst eine schriftliche Absage abwarten, bevor ich rechtliche Schritte einleiten kann?
Eine schriftliche Absage ist hilfreich, aber nicht immer zwingend erforderlich. Auch wenn keine Rückmeldung erfolgt oder Eltern nur vertröstet werden kann natürlich geklagt werden. Wichtig ist, dass der Antrag von Ihnen richtig und rechtzeitig gestellt wurde.
Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen
Wenn Ihr Kind nach der Einschulung keinen Hortplatz oder keine passende Ganztagsbetreuung erhält, müssen Sie die Situation nicht einfach hinnehmen. Wir prüfen Ihren Fall, klären die nächsten rechtlichen Schritte und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.