Ich wohne in einer kleinen Gemeinde. Kann ich trotzdem gegen die zuständige Stelle vorgehen?
Viele Eltern haben verständlicherweise Sorge vor Konflikten vor Ort. Jeder Bürger besitzt einen Rechtsanspruch. Außerdem richtet sich das Verfahren gegen den „Träger der Jugendhilfe“, das ist in der Regel der Landkreis und nicht Ihre Gemeinde.
Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen
Wenn Ihr Kind nach der Einschulung keinen Hortplatz oder keine passende Ganztagsbetreuung erhält, müssen Sie die Situation nicht einfach hinnehmen. Wir prüfen Ihren Fall, klären die nächsten rechtlichen Schritte und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.