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Kostenlose Erstberatung Spezialisiert auf Hortplazklagen Schnelle Abwicklung

Hat mein Kind einen Anspruch auf einen Hortplatz oder eine Ganztagsbetreuung?

Ab dem 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stufenweise eingeführt. Zunächst gilt er für Kinder der ersten Klassenstufe, danach jährlich für eine weitere Klassenstufe. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll der Anspruch für Kinder der Klassenstufen eins bis vier gelten.

Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen

Wenn Ihr Kind nach der Einschulung keinen Hortplatz oder keine passende Ganztagsbetreuung erhält, müssen Sie die Situation nicht einfach hinnehmen. Wir prüfen Ihren Fall, klären die nächsten rechtlichen Schritte und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.