Rechnen Sie direkt mit meiner Rechtsschutzversicherung ab?
Ja. Wenn eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung vorliegt, kann die Abwicklung regelmäßig direkt über die Versicherung erfolgen. Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Kostenübernahme und stellen bei Bedarf eine Deckungsanfrage.
Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen
Wenn Ihr Kind nach der Einschulung keinen Hortplatz oder keine passende Ganztagsbetreuung erhält, müssen Sie die Situation nicht einfach hinnehmen. Wir prüfen Ihren Fall, klären die nächsten rechtlichen Schritte und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.