Ich benötige nur eine Betreuung in den Schulferien – geht das?
Wir sind der Ansicht, dass Sie einen Rechtsanspruch auch nur für die Schulferien besitzen. Das Gesetz sieht eine Betreuung von bis zu 8 Stunden täglich vor und unterscheidet nicht zwischen Schulferien und Schultagen. Der individuelle Bedarf ist entscheidend. Sollte Ihnen das nicht ermöglicht werden empfehlen wir Ihnen eine Klage.
Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen
Wenn Ihr Kind nach der Einschulung keinen Hortplatz oder keine passende Ganztagsbetreuung erhält, müssen Sie die Situation nicht einfach hinnehmen. Wir prüfen Ihren Fall, klären die nächsten rechtlichen Schritte und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.