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Kostenlose Erstberatung Spezialisiert auf Hortplazklagen Schnelle Abwicklung

Reicht die Anmeldung über die Schule aus oder muss ich mich auch an die Stadt, Gemeinde oder das Jugendamt wenden?

Je nach Kommune kann die Anmeldung über die Schule, den Hortträger, das Jugendamt, die Stadt oder die Gemeinde oder über ein Online-System laufen. Für den Rechtsanspruch ist es aber sehr wichtig, dass der Antrag bei der tatsächlich zuständigen behördlichen Stelle gestellt wurde. Es reicht daher auf keinen Fall aus sich nur bei der Schule oder dem Betreiber des Horts/ Mittagsbetreuung anzumelden.

Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen

Wenn Ihr Kind nach der Einschulung keinen Hortplatz oder keine passende Ganztagsbetreuung erhält, müssen Sie die Situation nicht einfach hinnehmen. Wir prüfen Ihren Fall, klären die nächsten rechtlichen Schritte und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.